Geschäftsbedingungen der Tennishalle Holzheim

 

1.    Die  Miete ist  für die Dauer des Mietverhältnisses im Voraus zu bezahlen.  Die Zahlung hat 4 Wochen vor  Spielbeginn zu erfolgen. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen berechnet werden. Bei Platzreservierungen während der laufenden Saison ist der Mietpreis 7 Tage nach Rechnungserhalt fällig. Ein abgeschlossener Mietvertrag kann nicht mehr storniert werden, weder schriftlich noch mündlich. Eine Übertragung ist möglich, sollte aber gemeldet werden.

2.     Es gelten die Saisonzeiten, welche in den Verträgen festgesetzt sind. Ein Abonnent, welcher zu einem späteren Zeitpunkt seine Saison beginnen möchte, hat die Möglichkeit, nach Absprache mit der Geschäftsleitung, die Fehlstunden innerhalb der Saison, jedoch spätestens bis Ende der folgenden Sommersaison einzulösen.

3.     Ist ein Abonnent aus irgendeinem Grund verhindert seine gebuchte Stunde zu nützen, ist er verpflichtet, mindestens 24 Stunden vor Beginn der Spielzeit diesen Platz frei zu geben. Diese Fehlzeit wird dem Abonnent gutgeschrieben und er kann innerhalb der Saison, jedoch spätestens bis Ende der folgenden Sommersaison, die Fehlzeit einlösen. Wird die Freigabe des Platzes zu spät angemeldet, kann kein Zeitguthaben ausgestellt werden.

4.     Im Mietpreis inbegriffen sind folgende Leistungen:   Benutzung der Umkleide- und Duschräume, Heizung, sowie eine Hallenausleuchtung, welche mit LEDs bestückt ist.

5.     Die Hallenbeleuchtung ist mit dem elektronischen Buchungssystem gekoppelt.

6.     Die Halle darf nur in Tennishallenschuhen mit glatter oder Profilsohle betreten werden. Das Tragen von Tennisschuhen, welche auf Freiplätzen eingesetzt wurden, ist untersagt, da der Boden durch den Sand verunreinigt wird und beschädigt werden kann. Reinigungskosten können bei Zuwiderhandlung berechnet werden. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass keine schwarzen Sohlen verwendet werden, da der schwarze Abrieb auf dem Boden sehr schwer zu entfernen ist.

7.     Die Benutzung der Tennishalle erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Spielers.

8.     Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Es ist nicht gestattet, in der Halle zu essen, aus Gläsern zu trinken, oder zu rauchen !  Reinigungskosten können  -   bei Zuwiderhandlung berechnet werden.

9.     Die Hallenuhr ist für die Spielzeit maßgeblich.

10.   Der Kautschuk-Granulat des Hallenbodens ist vor Ablauf der Spielzeit nach der Anleitung auch an den Außenfeldern abzuziehen. Besen vom Netz bitte zum Aufhängehaken tragen, damit das Granulat nicht nach hinten gezogen wird (siehe Aushang in der Halle).

11.   Bei Turnieren kann es vorkommen, dass Abo-Plätze benötigt werden. Diese Stunden werden gutgeschrieben und können zu jeder freien Stunde innerhalb der Saison, jedoch spätestens bis Ende der folgenden Sommersaison, eingelöst werden.

 

                                                                                                                   gültig ab 01.04.2024